EU-Regulierung

DSGVO – Datenschutz-
Grundverordnung

Die DSGVO gilt seit Mai 2018 für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Compliance Online unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen strukturiert, nachvollziehbar dokumentiert und dauerhaft zu erfüllen.

In Kraft seit Mai 2018 Bußgelder bis 20 Mio. € / 4 % Umsatz Gilt für alle Unternehmen in der EU
20 Mio.
Euro maximales Bußgeld
4 %
des weltweiten Jahresumsatzes
72 h
Meldefrist bei Datenpannen
30 Tage
Frist für Betroffenenanfragen
Was ist die DSGVO?

Die wichtigste Datenschutzregulierung weltweit

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und schützt die Grundrechte natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten.

Jedes Unternehmen, das Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Interessenten verarbeitet — also faktisch jedes Unternehmen — ist zur Einhaltung verpflichtet. Verstöße werden von Datenschutzbehörden aktiv geahndet.

Wichtig: DSGVO-Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Compliance Online hilft Ihnen, alle Pflichten dauerhaft zu erfüllen und aktuell zu halten.
Wer muss die DSGVO einhalten?
Grundsätzlich jede Stelle, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen in der EU verarbeitet — unabhängig von Größe, Branche oder Standort.

Alle Unternehmen mit Mitarbeitern

Mitarbeiterdaten (Lohn, HR, Bewerbungen) unterliegen vollständig der DSGVO.

Unternehmen mit Kundendaten

CRM, Newsletter, Onlineshops, Buchungssysteme — überall wo Kundendaten fließen.

Besondere Datenkategorien

Gesundheitsdaten, biometrische Daten und weitere sensible Kategorien erfordern erhöhte Schutzmaßnahmen.

Kernpflichten

Die wichtigsten DSGVO-Anforderungen

Die DSGVO definiert eine Vielzahl konkreter Pflichten. Compliance Online bildet alle davon systematisch ab.

Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30)

Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien und Empfängern.

DS-Folgenabschätzung (Art. 35)

Pflicht bei hohem Risiko: Systematische Bewertung und Dokumentation des Risikos für Betroffene.

TOM – Technische & org. Maßnahmen (Art. 32)

Nachweis angemessener Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

Auftragsverarbeitung (Art. 28)

AV-Verträge mit allen Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten.

Datenpannenmanagement (Art. 33/34)

Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden.

Betroffenenrechte (Art. 15–22)

Auskunft, Berichtigung, Löschung — Anfragen innerhalb von 30 Tagen beantworten.

So hilft Compliance Online

DSGVO-Compliance strukturiert umsetzen

Compliance Online bietet alle Module für eine vollständige DSGVO-Dokumentation. Geführte Assistenten führen Sie Schritt für Schritt durch alle Anforderungen — ohne Vorkenntnisse. Das System erinnert Sie automatisch an ablaufende Fristen und offene Aufgaben.

Alle Dokumente sind nachvollziehbar dokumentiert archiviert und jederzeit für Behörden und Auditoren exportierbar.

Relevante Module

Verarbeitungsverzeichnis DS-Folgenabschätzung TOM-Management AV-Verträge digital Datenpannenmanagement Betroffenenanfragen Cockpit & Aufgaben
FAQ

Häufige Fragen zur DSGVO

Grundsätzlich ja. Eine Ausnahme gilt nur für Unternehmen unter 250 Mitarbeitern ohne risikobehaftete Verarbeitungen. In der Praxis ist ein Verarbeitungsverzeichnis für alle Unternehmen empfehlenswert.
Eine DSFA ist vorgeschrieben, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene mit sich bringt. Typische Fälle: systematische Videoüberwachung, umfangreiche Profilbildung, Verarbeitung besonderer Datenkategorien.
Die DSGVO sieht zwei Bußgeldrahmen vor: bis zu 10 Mio. € / 2 % Jahresumsatz für weniger schwere Verstöße und bis zu 20 Mio. € / 4 % Jahresumsatz für schwere Verstöße. Es gilt jeweils der höhere Betrag.
Das Datenpannen-Modul führt Sie sofort nach Bekanntwerden eines Vorfalls durch alle Schritte: Risikoeinschätzung, Dokumentation und Erstellung der Behördenmeldung. Ein integrierter Timer überwacht die 72-Stunden-Frist.

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